Verantwortung gemeinsam wahrnehmen!
Kontakt:
eb-gs-stein(ät)outlook.de
Grundgedanke
Das verständnisvolle Zusammenwirken von Eltern und Schule ist ein wesentlicher Faktor um die wichtige Aufgabe der Erziehung und Bildung eines Kindes leisten zu können. Eine enge Partnerschaft zwischen Elternhaus und Schule trägt entscheidend zum Schulklima und damit auch zum Erfolg von Unterricht und Erziehung an unserer Schule bei. Der Elternbeirat sieht sich als unabhängiges Bindeglied zwischen Elternschaft und Schulleitung. Die Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen.
Rechtsgrundlagen
Die Rechte und Pflichten des Elternbeirats sind im Bayerischen Erziehungsgesetz und in der Schulordnung verankert.
Klassenelternsprecher (KES)
An Grundschulen nehmen laut Gesetz die Klassenelternsprecher die Interessen der Eltern der Schüler einer Klasse wahr. Die Klassenelternsprecher werden
im Rahmen des ersten Elternsprechabends des Schuljahres von den anwesenden Eltern einer Klasse gewählt. Die KES halten durch Veranstaltungen (z. B. Elternstammtisch) und Mitteilungen engen Kontakt zu
den Eltern. Die Klassenleiter informieren die KES über alles, was im Bereich Unterricht und Erziehung von allgemeinem Interesse für die Eltern ist und geben bei Bedarf Auskunft.
Elternbeirat (EB)
Der Elternbeirat besteht aus 12 Mitgliedern und wird zu Beginn des
Schuljahres in einer Wahlversammlung aller Erziehungsberechtigter der Schule aus deren Mitte gewählt. Die Elternbeiräte wählen in Ihrer ersten Elternbeiratssitzung aus ihrer Mitte die/den
Elternbeiratsvorsitzende/n, die/den Stellvertreter/in und die/den Kassier/erin.
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats
Mitbestimmung bzw. Mitwirkung bei Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind
Vermittlung und Interessensausgleich zwischen Elternschaft und Schule
Diskussion von Anregungen, Wünschen und Vorschlägen der Elternschaft
Durchführung und Unterstützung bei Veranstaltungen (z. B. Schulein-schreibung)
Erstellung von Rundschreiben bzw. Informationen an die Eltern
Wichtig: Der Elternbeirat ist kein Aufsichts- oder Überwachungsorgan der Schule und der Lehrerschaft.
Sitzungen des Elternbeirats
Die Sitzungen finden mind. 4 x während des Schuljahres statt. Dazu lädt die/der Elternbeiratsvorsitzende die Elternbeiräte und die Schulleitung ein. Zweimal jährlich findet auch eine Klassenelternversammlung statt, bei der alle Klassenelternsprecher eingeladen werden.
Nach einer coronabedingten Pause hat unser Elternbeirat eine langjährige Tradition wieder aufleben lassen: Herr Robens bietet für alle interessierten Kinder ein Lauftraining an und wird dabei von etlichen Eltern unterstützt. Höhepunkt ist die Teilnahme an einem großen Laufwettbewerb. Wir freuen uns sehr über dieses tolle Angebot und die Bilder zeigen: Gemeinsam macht Laufen am meisten Spaß! Wir danken Herrn Robens und den Eltern, die mitlaufen herzlich!