Ist ein Schüler erkrankt, so wird er durch Mitschüler („Hausaufgabenboten“) über angekündigte Probearbeiten informiert. Die Verantwortung sich zu informieren bleibt jedoch beim erkrankten Schüler (bzw. den Eltern).
Erkrankt die Lehrkraft am Tag der Probe oder zuvor, kann es sein, dass die Probe verlegt werden muss. (z.B. wenn der Stoff nicht genügend vorbereitet werden kann) Die Probe wird so zeitnah wie möglich (nach)geschrieben. Die Schule informiert die Klasse über Terminverlegungen.
Versäumt ein Schüler eine Probearbeit durch entschuldigtes Fehlen, so entscheidet die Lehrkraft nach Rücksprache mit dem Kind wann und ob die Arbeit nachgeschrieben wird. Die Lehrkraft kann die Probearbeit verändern.
Anzahl von Probearbeiten in der Jahrgangsstufe 4
Gemäß GrSO § 10 (3) werden bis zum Übertritt 18 Probearbeiten bzw. gleichwertige Leistungsnachweise in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU bis zum Übertrittszeugnis abgehalten. Es handelt sich dabei um eine Richtzahl. Gemäß Absprache der Grundschule Stein sind 10 Leistungserhebungen in Deutsch und je 4 in Mathematik und HSU zu erbringen.