Elterninformation zur Leistungsmessung an der GS Stein
Prüfungsfreie Zeit
Jeweils in der Woche nach den Ferien ist prüfungsfreie Lernphase, in der keine Probearbeiten geschrieben werden. (alle Klassen) So sollen die Ferien wirklich der Erholung dienen.
Ausnahme: Im Einvernehmen mit den Schülern können einzelne Kinder Leistungsnachweise (z.B. Referate, Gedichtvortrag, Nachholprobearbeiten,…) erbringen. Dies spricht die Lehrkraft mit den Kindern (und ggf. mit den Eltern) ab.
Ankündigung von Probearbeiten
In der 1. und 2. Klasse:
Das Ankündigen von Probearbeiten steht im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft. Wir wollen, dass Probearbeiten für die Kinder eine untergeordnete Rolle spielen. Deshalb werden Probearbeiten in der Regel nicht angekündigt.
In der 3. und 4. Klasse:
Alle schriftlichen Probearbeiten werden eine Woche vorher angekündigt. Die Schüler schreiben die Termine eigenverantwortlich auf.
Erkrankung
Ist ein Schüler erkrankt, so wird er durch Mitschüler („Hausaufgabenboten“) über angekündigte Probearbeiten informiert. Die Verantwortung sich zu informieren bleibt jedoch beim erkrankten Schüler (bzw. den Eltern).
Erkrankt die Lehrkraft am Tag der Probe oder zuvor, kann es sein, dass die Probe verlegt werden muss. (z.B. wenn der Stoff nicht genügend vorbereitet werden kann) Die Probe wird so zeitnah wie möglich (nach)geschrieben. Die Schule informiert die Klasse über Terminverlegungen.
Versäumt ein Schüler eine Probearbeit durch entschuldigtes Fehlen, so entscheidet die Lehrkraft nach Rücksprache mit dem Kind wann und ob die Arbeit nachgeschrieben wird. Die Lehrkraft kann die Probearbeit verändern.
Anzahl von Probearbeiten in der Jahrgangsstufe 4
Gemäß GrSO § 10 (3) werden bis zum Übertritt 18 Probearbeiten bzw. gleichwertige Leistungsnachweise in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU bis zum Übertrittszeugnis abgehalten. Es handelt sich dabei um eine Richtzahl. Gemäß Absprache der Grundschule Stein sind 10 Leistungserhebungen in Deutsch und je 4 in Mathematik und HSU zu erbringen.
Benotung in den verschiedenen Jahrgangsstufen
In der 1. Klasse und im 1. Halbjahr der 2. Klasse werden Probearbeiten nicht benotet.
In der 2. Klasse werden jedoch die im 1. Halbjahr erbrachten Leistungen in die Notenbildung miteinbezogen.
Ab der 3. Klasse werden Leistungsnachweise von Anfang an benotet.
Es wird nach einem einheitlichen Bewertungsschlüssel mit pädagogischem Freiraum bewertet. Wenn mehr als 50 % der Kriterien/Punkte erreicht sind, wird die Leistung als ausreichend bewertet.
Gewichtung
Die Zeugnisnote wird als Durchschnitt aller Noten berechnet. Alle Noten werden gleich gewichtet.