Elternbeirat -

Verantwortung gemeinsam wahrnehmen

Kontakt:

eb-gs-stein(ät)outlook.de

Neue Wahlordnung
Wahlordnung des Elternbeirats.pdf
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Grundgedanke

Das verständnisvolle Zusammenwirken von Eltern und Schule ist ein wesentlicher Faktor um die wichtige Aufgabe der Erziehung und Bildung eines Kindes leisten zu können. Eine enge Partnerschaft zwischen Elternhaus und Schule trägt entscheidend zum Schulklima und damit auch zum Erfolg von Unterricht und Erziehung an unserer Schule bei. Der Elternbeirat sieht sich als unabhängiges Bindeglied zwischen Elternschaft und Schulleitung. Die Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen.

 

 

Rechtsgrundlagen

Die Rechte und Pflichten des Elternbeirats sind im Bayerischen Erziehungsgesetz und in der Schulordnung verankert.

 
 

Organisation

 

Klassenelternsprecher (KES)
An Grundschulen nehmen laut Gesetz die Klassenelternsprecher die Interessen der Eltern der Schüler einer Klasse wahr. Die Klassenelternsprecher werden im Rahmen des ersten Elternsprechabends des Schuljahres von den anwesenden Eltern einer Klasse gewählt. Die KES halten durch Veranstaltungen (z. B. Elternstammtisch) und Mitteilungen engen Kontakt zu den Eltern. Die Klassenleiter informieren die KES über alles, was im Bereich Unterricht und Erziehung von allgemeinem Interesse für die Eltern ist und geben bei Bedarf Auskunft.
 

Elternbeirat (EB)
Der Elternbeirat besteht aus 12 Mitgliedern und wird zu Beginn des Schuljahres in einer Wahlversammlung aller Erziehungsberechtigter der Schule aus deren Mitte gewählt. Die Elternbeiräte wählen in Ihrer ersten Elternbeiratssitzung aus ihrer Mitte die/den Elternbeiratsvorsitzende/n, die/den Stellvertreter/in und die/den Kassier/erin.
 

Aufgaben und Rechte des Elternbeirats

  • Mitbestimmung bzw. Mitwirkung bei Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind

  • Vermittlung und Interessensausgleich zwischen Elternschaft und Schule

  • Diskussion von Anregungen, Wünschen und Vorschlägen der Elternschaft

  • Durchführung und Unterstützung bei Veranstaltungen (z. B. Schulein-schreibung)

  • Erstellung von Rundschreiben bzw. Informationen an die Eltern

 

Wichtig: Der Elternbeirat ist kein Aufsichts- oder Überwachungsorgan der Schule und der Lehrerschaft.

 
 

Sitzungen des Elternbeirats

Die Sitzungen finden mind. 4 x während des Schuljahres statt. Dazu lädt die/der Elternbeiratsvorsitzende die Elternbeiräte und die Schulleitung ein. Zweimal jährlich findet auch eine Klassenelternversammlung statt, bei der alle Klassenelternsprecher eingeladen werden.

 
 

Die nächste Sitzung des Elternbeirats: siehe Termine

Die Protokolle der Elternbeiratssitzungen: siehe Informationen für Eltern

Neuwerker Weg 29 Mühlstraße 29
90547 Stein
Telefon: 0911/677202 für den Neuwerker Weg und 0911/2554220 für den Standort Mühlstraße 0911/677202 für den Neuwerker Weg und 0911/2554220 für den Standort Mühlstraße
Fax: 0911/676637
E-Mail-Adresse:

Für unser Schulhaus im Neuwerker Weg verwenden Sie bitte: verwaltung(ät)grundschule-stein.com

 

Für unser Schulhaus in der Mühlstraße verwenden Sie bitte: 

verwaltung-muehl(ät)grundschule-stein.com

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